Trauerspenden, Erbeinsetzung + Legate
Die Tierhilfe Arme Pfoten ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit
Dank Ihrer Unterstützung bleibt der gesamte Wert einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses dem Tierschutz erhalten.
Unsere Mission ist es, Hunden mit einer schmerzhaften Vergangenheit eine glückliche Zukunft zu ermöglichen. Wir danken Ihnen herzlich, dass Sie uns dabei unterstützen!
Möchten Sie über Ihr Leben hinaus Gutes bewirken?
Wenn Ihnen die Arbeit unseres gemeinnützigen Vereins Tierhilfe Arme Pfoten am Herzen liegt, möchten Sie vielleicht sogar über Ihren Tod hinaus helfen.
Dies ist möglich, indem Sie die Tierhilfe Arme Pfoten in Ihrem Testament berücksichtigen. Als gemeinnützige Organisation sind wir grundsätzlich von der Erbschaftssteuer befreit.
Der folgende Leitfaden soll Ihnen aufzeigen, welche verschiedenen Möglichkeiten es gibt und welche formellen Anforderungen beachtet werden sollten.
Trauerspenden
Vielleicht möchten Sie auch über das Ableben eines geliebten Menschen hinaus helfen. Dies können Sie tun, indem Sie die Tierhilfe Arme Pfoten testamentarisch bedenken oder im Todesfall anstelle von Blumenspenden oder Grabschmuck gedenken. Mit einer Spende unterstützen Sie nach Absprache ein gezieltes Projekt, einen oder mehrere Hunde oder sie überlassen es uns, wo die Trauerspenden gerade am nötigsten eingesetzt werden können. Es gibt viele Möglichkeiten und wir danken im Namen der hilfsbedürftigen Tiere herzlich. Wir werden die Trauerfamilie über die eingegangenen Spenden informieren, sofern uns die Adresse bekannt gegeben wurde.
Bitte mit dem Vermerk "in Gedenken an....".
Erbeinsetzung
„…Mein ganzes Vermögen vermache ich dem Verein animal-happyend …“
- Wer keine pflichtteilgeschützten Erben hinterlässt, d.h. keine Nachkommen, keine Eltern, keinen Ehegatten, keine eingetragene Partnerin oder keinen eingetragenen Partner, kann in seinem Testament auch eine gemeinnützige Institution wie den Tierschutzverein Arme Pfoten als Universalerbe einsetzen.
- Hinterlässt der Erblasser überhaupt keine Erben, so fällt die Erbschaft an seinen letzten Wohnsitzkanton oder an die vom Kanton als berechtigt bezeichnete Gemeinde. Wenn Sie dies nicht wünschen, können Sie für Ihren gesamten Nachlass ein Testament zugunsten einer gemeinnützigen Institution wie die Tierhilfe Arme Pfoten erstellen.
„…Mein gesamtes frei verfügbares Vermögen vermache ich dem Verein animal-happyend…“
- Sind pflichtteilgeschützte Erben vorhanden, so dürfen die Pflichtteile nicht angetastet werden. Frei verfügen können Sie dann nur über diejenige Quote, die nicht durch Pflichteile gebunden ist.
- Es besteht auch die Möglichkeit, bezüglich Ihres gesamten Nachlasses oder Ihres frei verfügbaren Vermögens Quoten zu bestimmen, z.B. „…zwei Drittel gehen an den Verein Tierhilfe Arme Pfoten … und ein Drittel an …“.
Legate (Vermächtnis)
Ein Legat liegt vor, wenn der Erblasser einem Bedachten, ohne ihn als Erben einzusetzen, einen bestimmten Geldbetrag oder eine bestimmte Sache als Vermächtnis zuwendet.
So soll zum Beispiel ein Vermächtnis von Fr. 5‘000.00 an den Verein Arme Pfoten ausgerichtet werden. Selbstverständlich werden vorhandene Pflichtteile in jedem Fall respektiert.
Der Vermächtnisnehmer haftet im Gegensatz zu den Erben nicht für allfällige Schulden des Erblassers.
Jede testamentarische Zuwendung kommt vollumfänglich unseren notleidenden Hunden zugute. Herzlichen Dank!
Herzlichst,
Ihr Arme Pfoten Team